Brandschutz
Definition: Sicherung der Benutzbarkeit der für die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall und für die Brandbekämpfung bedeutsamen notwendigen Rettungswege durch Begrenzung von Leitungsanlagen aus brennbaren Stoffen in diesen Bereichen auf ein unbedenkliches Maß und Verhinderung der Brandweiterleitung, z. B. in notwendigen Treppenräumen und in Längsrichtung von notwendigen Fluren.
Behinderung einer Übertragung bzw. Vorbeugung gegen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch durch bestimmte, aus Gründen des baulichen Brandschutzes, feuerwiderstandsfähige Wände, Decken, Schacht- und Kanalwandungen an Stellen, an denen Leitungen durch diese Bauteile geführt werden.
In Neubauten werden die zuvor genannten Punkte berücksichtigt, aber was ist mit Ihrem Bestandsbau?
- Brandschutzsanierung von Rohrleitungen
- Austausch von (asbesthaltigen) Brandschutzklappen
- Bestandsaufnahme und rechtssichere Dokumentation